Flugzeugwerbung Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen. Gelsenkirchen, Bottrop, Essen, Dortmund. Bottrop, Essen-Mülheim, Bochum.Flugwerbung Rheinland-Pfalz, Eifel, Westerwald, Mosel, Hunsrück. Mittelrhein, Mayen-Koblenz, Pellenz, Bitburg, Trier, Kaiserslautern. Andernach, Neuwied, Werbeflüge Köln-Bonn, Düsseldorf. Köln, Bonn, Wesseling, Leverkusen. Wesseling, Köln Deutz, Köln Niehl, Siegburg, TroisdorfBannerschlepp Taunus, Hessen, Rheinland-Pfalz. Frankfurt a.M., Rhein-Main Gebiet, Offenbach, Egelsbach. Gießen, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt. Bannerflüge Nordrhein Westfalen, Eifel. Aachen-Düren, Euskirchen, Brühl, Erftstadt. Nürburgring, Adenau, Meckenheim.

 HOME I LUFTBILD I LUFTWERBUNG I BANNER I REPORTING I PREISE I AGB I KONTAKT >> E-MAIL I NEWS I LINKS
A
AGB

I. Allgemein

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Dienstleistungen von Felderhoff Aviation. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form und Bestätigung.
Diese AGB gelten mit der Auftragerteilung als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

II. Pflichten & Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert ausdrücklich alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber hierfür haftbar. Der Auftraggeber erhält einen lückenlosen Nachweis
über die durchgeführten Werbeflüge. Mit Hilfe eines GPS-gestützten Navigationssystems werden folgende Daten während der Einsätze aufgezeichnet: Geflogene Flugroute, Flughöhen, die Geschwindigkeiten über Grund und zu allem der zeitliche Verlauf. Diese Daten sendet Felderhoff Aviation dem Auftraggeber als Nachweis in vereinbarten zeitlichen Abständen.

III. Lieferzeit

Die benötigte Zeit für die Auftragsabwicklung eines Projektes beträgt in der Regel 14 - 30 Tage.
(Bestellung, Layoutgestaltung/Freigabeprozesse/Bannerproduktion/Einholen von Genehmigungen etc.)

Luftwerbung mit Flugzeugen ist wetterabhängig (Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit, Bewölkung,...). Die vom Auftraggeber gewünschten Einsatztermine werden, wenn die Wetterbedingungen es zulassen, berücksichtigt, können aber aufgrund von Wetter und luftrechtlichen Einflüssen nicht zu 100% garantiert werden. Sich daraus ergebende Lieferverzögerung gelten als vereinbart. Felderhoff Aviation bietet in diesen Fällen umgehend zeitnahe Ersatztermine an. Aufgrund der außerordentlich großen Erfahrung in der Flugplanung und Durchführung von Luftwerbeflügen liegt die Einsatzwahrscheinlichkeit der zugesagten Termine der geplanten Werbeflüge bei über 85%.
Die Flugzeuge von Felderhoff Aviation werden in Zeitintervallen von 25/50 und 100 Std. von einem anerkannten luftfahrttechnischen Betrieb gewartet. Alle 12 Monate erfolgt eine Abnahme von einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde. Sicherheit hat bei der Durchführung der Werbeflüge oberste Priorität. Aufgrund höherer Gewalt, wie unvorhersehbare auftretende Defekte an der Schleppausrüstung bzw. am Banner oder Flugzeug können ebenfalls Verzögerungen entstehen. Diese treten i.d.R. nicht  auf, es sei hier jedoch darauf hingewiesen, das diese Verzögerungen
"unter Umständen" auftreten können. Auch hier bietet Felderhoff Aviation umgehend Ersatztermine an! Die Entscheidung ob der geplante Einsatz zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, trifft aus Sicherheitsgründen alleine der verantwortliche Luftfahrtzeugführer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in den oben genannten Fällen keine Schadensersatzansprüche an Felderhoff Aviation stellen. Als maximale Lieferzeit für die gebuchten Einsätze werden
6 Monate vereinbart. Nach 6 Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Die gezahlte Anzahlung für die Einsatzkosten der nicht durchgeführten Werbeflüge werden von Felderhoff Aviation zurückerstattet. Die Kosten des Werbebanners können nicht zurückerstattet werden. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber angezeigt wird. Fest vereinbarte Lieferzeiten haben Fixvertragcharakter und begründen im Falle des verschuldeten Nichteinhaltens durch Felderhoff Aviation ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers.
Dies ist spätestens 2 Wochen nach Verzug schriftlich anzuzeigen. 

IV. Versand

Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der Auftraggeber. Die Wahl der Versandmethode und des Frachtführers bleibt Felderhoff Aviation überlassen. Luftwerbebanner werden grundsätzlich versichert versendet. Beschädigungen an der gelieferten Ware ist vom Empfänger unverzüglich dem Frachtführer (z.B. DHL) und Felderhoff Aviation anzuzeigen.

V. Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eine Anzahlung des Honorars in Höhe von 50% des Gesamtbetrags des Werbebanners und der Einsatzkosten zzgl. 19% MwSt. zu leisten. Der Restbetrag ist bei Lieferung sofort und ohne Abzug fällig. Evtl. anfallende Flugsicherungsgebühren in Kontrollzonen in der Umgebung von Internationalen Flughäfen und Flugbeschränkungsgebieten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungen sind stets ohne Abzug sofort zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden. Werbebanner bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Felderhoff Aviation.

VI. Schlussbestimmungen

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Andernach.

:

Copyright © Felderhoff Aviation 2005 - 2010 

 NACH OBEN IMPRESSUM